Ablauf
Ein Termin zur Beratung, Diagnostik und/oder Therapie kann nur nach Vereinbarung stattfinden.
Ich freue mich über Ihre Terminanfrage.
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder Telefon:
Ich melde mich möglichst zeitnah bei Ihnen zurück.
Eine logopädische Therapie kann ausschließlich nach (fach)ärztlicher Zuweisung (z.B. von Neurolog*innen, Kinderärzt*innen, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen, HNO-Ärzt*innen oder Hausärzt*innen) erfolgen.
Bitte bringen Sie daher zum Ersttermin eine Zuweisung mit.
Eine chefärztliche Bewilligung für die Kostenrückerstattung nach Therapieende ist derzeit nur bei folgenden Krankenkassen notwendig:
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SVS
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ÖGK und BVAEB: derzeit bewilligungsfrei
Bitte bringen Sie diese spätestens beim zweiten Termin mit.
Logopädische Diagnostik und Therapie
Beim Ersttermin erfolgt eine ausführliche Anamnese sowie eine logopädische Diagnostik (ggf. wird hierfür eine weitere Einheit benötigt). Anschließend startet die Therapie, welche sich stets an den individuellen und vorab festgelegten Therapiezielen orientiert.
Mitnahme zum Ersttermin:
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Zuweisung (Überweisungsschein)
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Relevante Vorbefunde
Die Kosten der Therapieeinheiten hängen vom verordneten Tarif ab und sind nach jeder Einheit in bar, mittels Bankomatkarte oder binnen einer Woche per Überweisung zu begleichen.
Am Ende eines Therapieblocks erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Therapieeinheiten, welche Sie zusammen mit den zuvor erhaltenen Honorarnoten bei Ihrer Versicherungsanstalt für eine Kostenrückerstattung bzw. Kostenteilerstattung einreichen können. Die konkrete Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Versicherung ab, in der Regel werden jedoch ca. 50-70% der Kosten rückerstattet.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis spätestens um 18:00 Uhr am Vortag ab! Ich bitte um Verständnis, dass andernfalls leider die gesamten Kosten in Rechnung gestellt werden müssen.
